Bereits am 13. Juli 2021 stellten Beamte des Zollfahndungsamts Essen bei der
Durchsuchung zweier Wohnungen im Köln und Moers zwei vollautomatische
Sturmgewehre Typ HK 416, zwei sogenannte "Ghost Guns", eine illegale Pistole
sowie Waffenteile und -zubehör wie Lauf, Maga-zine, Zielvorrichtungen,
Schalldämpfer und Munition, sicher.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt das Zollfahndungsamt
Essen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das
Waffengesetz gegen ei-nen deutschen Staatsangehörigen aus Köln. Anlass der
Ermittlungen war die Sicherstellung einer Postsendung an den Beschuldigten mit
einer Laserzieleinrichtung aus China durch Kontrollbeam-te des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main am Frankfurter Flughafen. Da der Verdacht bestand, dass der
36-Jährige illegale Waffenteile erworben hatte, erließ das Amtsgericht
Frankfurt
am Main auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen
Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnräume.

Diesen setzten die Essener Fahnder am 13. Juli 2021 um und fanden in der Wohnung
des Be-schuldigten - neben seinen Legalwaffen - diverse illegale Waffen,
Waffenteile und Zubehör. So stellten die Zollfahnder zwei vollautomatische
Sturmgewehre Typ HK 416 mit Laserzielpro-jektor sicher. Weiter wurden zwei
sogenannte "Ghost Guns" Typ Glock und Typ Colt, eine Pisto-le Walther P22, zwei
Schalldämpfer, ein Pistolenlauf, und ein Zielscheinwerfer sichergestellt. Bei
sogenannten "Ghost Guns" handelt es sich um selbst(zusammen)gebaute Schusswaffen
ohne Seriennummern.

Da der Beschuldigte angab, die illegalen Waffen, -teile und -zubehör wären
Eigentum seines Va-ters, wurde im Anschluss dessen Wohnung in Moers durch die
Essener Zollfahnder durchsucht. Aufgefunden wurden die Legalwaffen des
72-Jährigen, insgesamt mehrere Lang- und Kurzwaf-fen, Waffenteile, Munition und
Treibladungspulver. In Amtshilfe für die Kreispolizeibehörde We-sel, wurden
auch
diese Waffen, -teile, Munition und Treibladungspulver in Gewahrsam genom-men.

Gegen den Kölner wurde nun auch ein Verfahren wegen des Verdachtes des
Verstoßes
gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Ebenso wurde gegen den Moerser
ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffen-gesetz eröffnet.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Foto: Zoll
(Quelle: Pressemitteilung Zoll Essen)