Alpen Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass wegen der aktuell hohen Infektionszahlen ab Montag, 13.12.2021 der Zugang zum Rathaus in Alpen nur noch mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich ist.

 

Als Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis muss die Bescheinigung einer zertifizierten Teststelle (Schnelltest) oder ein Labornachweis bei einem PCR-Test vorgelegt werden.

 

Schnelltestergebnisse sind 24 Stunden und PCR-Testergebnisse höchstens 48 Stunden gültig. 

 

Der Nachweis wird am Empfang kontrolliert. Gemeinsam mit dem Nachweis, der digital oder in Papierform erfolgen kann, ist ein Ausweis vorzulegen.

 

Für Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre ist die Vorlage ihres Schülerausweises ausreichend, da sie durch die Schultestungen als getestet gelten. Für Kinder bis zum Schuleintritt ist ebenfalls kein Testnachweis erforderlich.

 

Diese Regelung gilt für Terminvereinbarungen, aber auch wenn das Rathaus ohne Termin besucht wird.

 

In die­sem Zu­sam­men­hang weist die Gemeinde Alpen nochmals dar­auf hin, dass das Rat­haus nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, bei denen eine persönliche Anwesenheit unabdingbar ist, besucht werden sollte.

 

Es wird darum gebeten, dass für Rücksprachen oder Antragstellungen soweit möglich das Telefon, die E-Mail oder der Postweg genutzt wird, um persönliche Kontakte im Interesse des Gesundheitsschutzes für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren.

 

Zur Terminvereinbarung sind die Kontaktdaten der Beschäftigten der Verwaltung unter https://www.alpen.de/de/inhalt/mitarbeiter-a-z/ abrufbar.

 

Beim Besuch des Rathauses ist auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote zu achten: Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Alpen)