Duisburg Infolge des reformierten Grundsteuer und Bewertungsrechts sind die
Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Duisburg gelegenen Grundstücks
verpflichtet, bei der Finanzverwaltung NRW eine Erklärung zur Feststellung
des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022
digital einzureichen. Die elektronischen Formulare werden ab 1. Juli 2022 im
Portal „Mein ELSTER“ (
www.elster.de) bereitgestellt.
Die Finanzverwaltung NRW wird die Grundstückseigentümer bei der Abgabe
der Erklärung unterstützen. Ab Mai 2022 werden Informationsschreiben mit
Erläuterungen und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung versandt. Zudem hat die
Finanzverwaltung eine GrundsteuerHotline eingerichtet. Die Telefonnummer
ist auf den Kontaktseiten des für das jeweilige Grundstück zuständigen
Duisburger Finanzamtes zu finden. Alle Informationen der Finanzverwaltung
zur Grundsteuerreform finden sich auf der Internetseite

www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
.
Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat,
wird die Stadt Duisburg die Grundsteuer erstmals ab dem Jahr 2025 auf
dieser Grundlage erheben. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024
berechnet sich die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden.
Aussagen zur individuellen Grundsteuerhöhe sind erst dann möglich, sobald
die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide auf den 1. Januar 2025
erlassen haben und diese Daten der Stadt Duisburg zugänglich sind.

Weitere Informationen der Stadt Duisburg finden sich auf
www.duisburg.de.
Quelle: Stadt Duisburg