Anlass der Klage war die im Jahr 2019 beschlossene Änderung des Landesentwicklungsplans und die darin enthaltene Erhöhung der Versorgungszeiträume für Kies und Sand auf 25 Jahre. Die Versorgungszeiträume sind Teil der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des gesamten Bedarfs an Rohstoffen und damit relevant für die Größe der auszuweisenden Abbaugebiete für Kies und Sand. Der Kreistag hatte sich mit großer Mehrheit gegen den ungebremsten Abbau dieser endlichen Rohstoffe ausgesprochen. „Die Menschen im Kreis Wesel leisten bereits seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Rohstoffsicherung. Aber auch wenn man bereit ist, seinen Anteil zu schultern, bedeutet dies nicht, dies über ein verträgliches Maß hinaus zu tun. Ich freue mich, dass das Gericht unserer Klage gefolgt ist.“ Der Kreis Wesel und seine Kommunen setzen statt auf ungebremsten Kiesabbau auf eine nachhaltige und langfristige Strategie für ein Abschmelzszenario. Ein wesentlicher Eckpunkt ist die deutliche Reduktion des Verbrauches unter anderem durch die Nutzung alternativer und rezyklierter Baustoffe und eine Abkehr von einer Bedarfsermittlung anhand von historischen Verbräuchen.
„Heute hat sich gezeigt, dass unser gemeinsamer Weg der Richtige war, um die unverhältnismäßige Auskiesung am Niederrhein zu reduzieren. Schon das vorab eingeholte Rechtsgutachten hat ergeben, dass der Landesentwicklungsplan als Grundlage für weitere Auskiesungsmaßnahmen rechtswidrig ist“, erklärt der Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort Prof. Dr. Christoph Landscheidt. „Leider konnten wir die Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt nicht davon überzeugen, von den absurden Plänen Abstand zu nehmen und nun musste sie für diese Fehlentscheidung einstehen. Das höchste Gericht des Landes hat entschieden: Die Rechtsgrundlage ist entfallen, weil der Landesentwicklungsplan rechtswidrig ist. Die Auskiesung muss auf völlig neue Füße gestellt werden, um langfristig und nachhaltig agieren zu können“, ergänzt Landscheidt.
Das Urteil des OVG bestätigt die Auffassung des Kreises, dass die Erhöhung der Versorgungszeiträume nicht rechtmäßig ist und zu einer Festlegung von zu viel Abbauflächen für Kies und Sand führt. Durch die Verringerung der durch die Planung abzudeckenden Versorgungszeiträume verringert sich in der Folge auch die Menge der jetzt auszuweisenden Abbaugebiete für Kies und Sand. Um zu entscheiden, wie es nun für den Kreis Wesel und seine Kommunen in Sachen Kies weitergeht, muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Sie wird in den kommenden Wochen erwartet.