„Die Allgemeinverfügung stellt keine Lockerung dar“, erklärt Krisenstabsleiter Dr. Lars Rentmeister. „Die Situation hat sich im Vergleich zur letzten Woche nur dahingehend geändert, dass nun zusätzlich zur Terminvereinbarung ein negativer Coronatest zur Nutzung von bestimmten Angeboten notwendig ist. Dadurch greifen die Verschärfungen, die die Coronaschutzverordnung für den Fall der Überschreitung des festgelegten Inzidenzwertes vorsieht, erst einmal nicht.“
Der Kreis Wesel hatte zusätzlich verfügt, dass Personen aus verschiedenen Hausständen, die gemeinsam ein Kraftfahrzeug nutzen, zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind. Dies gilt in allen Fahrzeugen, Taxen und Busse eingeschlossen.
Die gesamte Allgemeinverfügung ist hier einsehbar https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-46.-jahrgang-nummer-10/.