Wesel In der Sitzung des Kreisausschusses am Donnerstag, 18. März 2021, ging es im Schwerpunkt um den Haushalt- und Stellenplan 2021. Nach einem gemeinsamen umfassenden Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem Einzelkreistagsmitglied FWG zum Haushalt wurde die abschließende Beratung in die Sitzung des Kreistags am kommenden Donnerstag, 25. März 2021, verschoben.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen zuzustimmen. Damit stünden im Haushalt insgesamt 250.000 Euro bereit, mit denen nach Besetzung der hierfür beantragten Stellenanteile zahlreiche Hecken neu angepflanzt und/oder gepflegt werden können. Um diese wertvollen Landschaftselemente dauerhaft zu erhalten, kann der Kreis Wesel nun proaktives Pflegemanagement betreiben, das nicht nur die Fördermittelakquise enthält, sondern auch die fachgerechte Überprüfung vor Ort, den Aufbau eines Heckenkatasters mitsamt Fortführung sowie die fachgerechte Umsetzung der erforderlichen Pflegemaßnahmen selbst. Die bestehenden Landschaftselemente im Sinne der landschafts- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sollen so dauerhaft erhalten und wo nötig, durch Ergänzungs-/Ersatzpflanzungen optimieren werde.
Vorstandsmitglied Helmut Czichy dazu: „Mit den Geldern können wir unsere heimische Landschaft mit Hecken und Feldgehölzen anreichern und so viel Gutes für die Artenvielfalt und den Klimaschutz erreichen. Zudem erfährt unsere bäuerliche Kulturlandschaft eine weitere Bereicherung. Wir werden die einzelnen Maßnahmen natürlich sorgfältig mit den betreffenden Landwirten und Grundeigentümern vor Ort abstimmen.”
Soweit aufgrund der Struktur des Schnittgutes sinnvoll und möglich, soll gleichzeitig eine klimagerechte Verwendung des Schlagabraumes mit dem Ziel einer energetischen Verwertung erfolgen.
Für die Neuanlage von Hecken soll jetzt neben dem laufenden Projekt „Eine Chance für das Niederwild“ als weiterer Baustein der Heckenwettbewerb wiederbelebt werden.
In den Jahren 1998-2000 wurde zur freiwilligen Heckenanpflanzungen ein Heckenwettbewerb ins Leben gerufen, bei dem die Eigentümer die Neuanlage von Gehölzstreifen auf ihren Flächen vorschlagen und begründen konnten. Für die Bereitstellung der Grundflächen wurde den Eigentümern ein kapitalisierter Ausgleich in Höhe von 80% des Bodenrichtwertes gezahlt. Die Anlage der Hecken wurde von der UNB ausgeschrieben und in Auftrag gegeben. Die Umsetzungskosten wurden über die Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) vom Land NRW mit 70-90% gefördert.