Impfen lassen können sich alle Menschen ab 16 Jahren, ein gültiges Ausweisdokument muss mitgeführt werden.
Impfwillige können das Angebot sowohl für eine Erst- oder ihre anstehende Zweitimpfung nutzen. Diejenigen, die ihre Erstimpfung erhalten, müssen sich eigenverantwortlich um die in frühestens drei Wochen später anstehende Zweitimpfung kümmern. Hierzu können sie ein weiteres offenes Impfangebot des Kreises nutzen oder sich an den Hausarzt wenden.
Über weitere Angebote in den kommenden Wochen informiert der Kreis Wesel regelmäßig auf www.kreis-wesel.de.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Sie sind verfügbar unter https://kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. . Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen.
Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.
Alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, müssen außerdem einen Lichtbildausweis, bzw. ein gültiges Ausweisdokument mitführen.