In der Landwirtschaft bleiben, aber wie?
Schlechte Erzeugerpreise, Schweinekrise, immer neue Umweltauflagen – die Stimmung auf vielen Bauernhöfen in NRW ist schlecht. Welche Entwicklungsperspektiven haben Landwirtinnen und Landwirte, die nicht aufgeben, sondern dabei bleiben wollen? Mögliche Antworten gibt es bei einer digitalen Tagung der Landwirtschaftskammer NRW am 10. November.
Am Vormittag stellen externe Referenten Megatrends in der Ernährung bis 2040 vor und erklären, wie sich Unternehmen für die Zukunft aufstellen müssen. Am Nachmittag berichten Landwirte, welche Ideen sie umgesetzt haben, um ihren Betrieb zukunftsfähig zu entwickeln. Sie berichten von ihren Erfahrungen unter anderem mit der Direktvermarktung von Milch, der Produktion von Grünalgen zur menschlichen Ernährung und der Bierherstellung auf dem eigenen Hof.
Die Veranstaltung findet über Zoom statt, beginnt um 10 Uhr und endet um 15 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Weiterbildung.
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/weiterbildung/2021-11-10-herbsttagung.htm
Mehr Auszubildende in Grünen Berufen
Ein Ausbildungsstart in einem Beruf im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Hauswirtschaft war in diesem Jahr besonders beliebt. Rund 3 000 neue Auszubildenden haben in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 1.Oktober 2020 und dem 30. September 2021 einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, 300 mehr als im Jahr zuvor, teilt die Landwirtschaftskammer NRW mit.
Den größten Anteil machen mit 1 611 Auszubildenden die Gärtnerinnen und Gärtner aus. Hier gab es mit über 200 zusätzlichen Ausbildungsverträgen im Vergleich zum Vorjahr auch den größten Anstieg. Es folgen die Landwirtinnen und Landwirte mit 542 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Das sind 46 mehr als im vergangenen Jahr. Neue Auszubildende zur Forstwirtin oder zum Forstwirt gibt es mit 93 Verträgen genauso viele wie im vergangenen Jahr. Die Anzahl der Auszubildenden zur Pferdewirtin oder zum Pferdewirt geht in diesem Jahr leicht zurück.
Die Berufe im hauswirtschaftlichen Bereich zeigten in den letzten Jahren stark sinkende Ausbildungszahlen. In diesem Jahr sind sie mit 320 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen allerdings auf dem Vorjahresniveau.
Zahlreiche Ausbildungsplätze in den Grünen Berufen sind in NRW noch unbesetzt. Wer noch einen Ausbildungsplatz sucht oder sich für das nächste Jahr informieren möchte, findet unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Berufsbildung freie Ausbildungsplätze.
https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/ausbildungsplaetze.htm
Strengere Regeln für den Pflanzenschutz im Hausgarten
Im September ist die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert worden. Damit werden Maßnahmen umgesetzt, die im Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung beschlossen worden sind. Die Änderungen haben vor allem für Landwirte und den Erwerbsgartenbau Konsequenzen, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW mit. Aber wie sieht es für Hausgärten und Kleingärten aus?
Ein wesentliches Element der Neufassung sind strengere Auflagen zur Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel. Diese dürfen im Haus- und Kleingartenbereich nicht mehr eingesetzt werden, es sei denn, dass sie noch über eine gültige Zulassung verfügen. Welche das sind, kann tagesaktuell in einer Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingesehen werden: https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/index.jsp?modul=form
Für den Kleingartenbereich ist das Anwendungsverbot für Glyphosat jedoch praktisch ohne Bedeutung, da bereits seit langem gemäß den Satzungen von Kleingartenvereinen in Nordrhein-Westfalen die Anwendung von Herbiziden verboten und die Anwendung von Insektiziden und Fungiziden nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Auch im Hausgarten spielen Herbizide kaum eine Rolle, da sie nur auf gärtnerisch genutzten Flächen wie Beeten und Rasen eingesetzt werden dürfen und nicht auf befestigten Flächen. Bei Wegen und anderen befestigten Flächen ist eine mechanische Unkrautbekämpfung die erste Wahl.
Liegt der Garten in einem Gebiet mit Bedeutung für den Naturschutz, dazu gehören Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, ist gemäß der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Einsatz bestimmter weiterer Pflanzenschutzmittel verboten. Das betrifft insbesondere solche Insektizide, die für Bienen und andere Bestäuber gefährlich sind.
Auch in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten oder in der Nähe von Gewässern gelten strengere Auflagen. Bei der Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel ist dabei von Gewässern im allgemeinen ein Abstand von 10 m einzuhalten, gemessen ab der Böschungsoberkante.
Hinweise zum integrierten Pflanzenschutz, der den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel soweit immer möglich in den Vordergrund stellt, finden sich auch in der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz in Haus- und Kleingarten. Die Leitlinie zum Herunterladen sowie weitere Informationen zum Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten finden Sie im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de in der Rubrik Haus- und Kleingarten.
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/pdf/leitlinie-ips-huk.pdf
Kübelpflanzen ohne Schädlinge überwintern
Kübelpflanzen, die demnächst in das Winterquartier geräumt werden, sollten jetzt noch einmal gründlich auf einen eventuellen Befall mit Schädlingen und Pflanzenkrankheiten kontrolliert werden. Zu den besonders häufig auftretenden Schädlingen gehören vor allem Blattläuse, Schildläuse, Woll- oder Schmierläuse, Spinnmilben und die Weiße Fliege, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW mit.
Während Blattläuse, Spinnmilben und gelegentlich auch Thripse an so ziemlich allen Pflanzenarten vorkommen können, befallen Weiße Fliegen vor allem Fuchsie, Engelstrompete, Schönmalve, Hibiskus und Wandelröschen. Schildläuse sowie Woll- oder Schmierläuse hingegen treten eher an hartlaubigen Kübelpflanzen auf, wie etwa Lorbeer, Oleander, Olive, Palmen-Arten oder Zitruspflanzen. Pilzkrankheiten spielen bei Kübelpflanzen zwar nur eine untergeordnete Rolle, aber an Fuchsien und Geranien kann es gelegentlich zu Befall mit Rostpilzen kommen.
Wird ein Befall mit Schaderregern festgestellt, reicht es meist aus, die betroffenen Triebe bis in den gesunden Bereich zurückzuschneiden. Bei einem sehr starken Auftreten von Schädlingen ist es unter Umständen aber sinnvoll, zusätzlich eine Behandlung mit einem Pflanzenschutzmittel durchzuführen. Darüber hinaus können aber auch Insektizidstäbchen verwendet werden. Der Einsatz dieser Insektizidstäbchen ist aber nur dann sinnvoll, wenn gewährleistet ist, dass es im Überwinterungsquartier ausreichend warm ist. Die Temperatur sollte zumindest übergangsweise mindestens 12 bis 15 °C betragen. Dies ist erforderlich, damit der Wirkstoff der Pflanzenschutzmittel auch ausreichend von der Pflanze aufgenommen und somit gut wirken kann.
(Quelle: Pressemitteilung Landwirtschaftskammer NRW)