Tipps und Infos der Landwirtschaftskammer NRW

Düngeportal hilft Landwirten bei der Düngung

Das neue Düngeportal der Landwirtschaftskammer NRW ist seit dem 4. Januar unter www.düngeportal-nrw.de online. Die Web-Anwendung unterstützt Landwirte in NRW dabei, die umfangreichen Dokumentationspflichten der neuen Düngeverordnung zu erfüllen.
Das Programm greift auf verschiedene Datenbanken zurück und erleichtert den Landwirten so die Arbeit. Informationen zu Ackerflächen und Wiesen wie die Größe und die Nutzung im letzten Jahr können importiert werden. Nachdem der Landwirt weitere Informationen, wie zum Beispiel die Bodenart und den Humusgehalt der Fläche, ergänzt hat, berechnet das Programm automatisch den Düngebedarf für Stickstoff und Phosphor für die unterschiedlichen Kulturen wie Winterweizen oder Zuckerrüben. Auch die Höhe der Düngegaben können Landwirte in der Web-Anwendung dokumentieren.
Die Entwicklung des Düngeportals durch die Landwirtschaftskammer NRW wurde von der Landesregierung NRW finanziert. Die Nutzung ist für Landwirte kostenlos.

 

Neuer Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz erschienen

Der Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2021 der Landwirtschaftskammer NRW ist erschienen. Er bietet Antworten auf Fragen rund um die Themen Bodenbearbeitung, Sortenwahl, Aussaat, Düngung, Pflanzenschutz und Fruchtfolge. Auch neue rechtliche Vorgaben aus den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz werden aufgegriffen.
Auf 700 Seiten haben die Experten der Landwirtschaftskammer ihr Wissen und ihre Erfahrungen zusammengefasst. Außerdem enthält der Ratgeber die Ergebnisse der umfangreichen Versuche der Landwirtschaftskammer zu den wichtigsten Kulturen in allen Regionen des Landes. In jedem Exemplar steht ein individueller Code, mit dem der Leser eine E-Book-Version freischalten kann.
Der Ratgeber kostet 20 €, für Schüler und Studenten 17 €, ab zehn Exemplaren 15 €. Beim Postversand kommen die Kosten für Porto und Verpackung hinzu. Bestellt werden kann der Ratgeber per E-Mail beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: astrid.neubauer@lwk.nrw.de.

 

Weihnachtsbäume zweimal nutzen
Wer einen Garten hat, kann den Weihnachtsbaum nach den Feiertagen ein zweites Mal nutzen, berichtet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. In mehreren Lagen übereinandergelegt, schützen die Zweige empfindliche, jetzt schon austreibende Blumenzwiebeln und Stauden vor Frostschäden.
Als Verdunstungsschutz helfen die Zweige des Weihnachtsbaums, andere Pflanzen zu schützen. Dies gilt zum Beispiel für die immergrünen Gehölze wie Rhododendron, Azalee und Kirschlorbeer. Diese Pflanzen erfrieren bei stärkeren Frösten selten. Häufiger vertrocknen sie, weil sie aus dem gefrorenen Boden kein Wasser entnehmen können, aber weiterhin Flüssigkeit verdunstet. Da dieser Wasserverlust bei sonnigem Wetter besonders stark ist, können die Zweige dann für Beschattung und Verdunstungsschutz sorgen.

 

Wer macht Flecken an Christrosen?

An den Blättern von Christrosen (Helleborus niger) treten gelegentlich runde, braune bis schwarze Flecken mit konzentrischen Ringen auf, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW mit. Ursache der Flecken ist ein Pilz, die Schwarzfleckenkrankheit (Coniothyrium hellebori). Der Pilz kann auch die Blatt- und Blütenstiele befallen. Wenn Christrosen sehr stark erkranken, kann es sogar vorkommen, dass die betroffenen Pflanzen ganz absterben.

Sind die Pflanzen befallen, ist es sinnvoll, die kranken Pflanzenteile möglichst bald zu entfernen. Christrosen, die an geschützten oder feuchteren Stellen im Garten stehen, wie zum Beispiel unter Bäumen, werden in der Regel häufiger befallen, als Pflanzen an luftigen Standorten. Die Auswahl eines möglichst luftigen Standorts im Garten hilft dabei, einem Befall vorzubeugen.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landwirtschaftskammer NRW)