Aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt Weihnachtsgeldsituation in verschiedenen Branchen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Im November freuen sich wieder zahlreiche Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen über ihr Weihnachtsgeld. Denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben durch die Corona-Pandemie Einkommensrückgänge oder höhere Ausgaben durch gestiegene Lebenshaltungskosten erlebt. Eine Sonderzahlung hilft da im Geldbeutel vieler Familien – besonders, da das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung in der Regel nicht durch Kurzarbeit oder andere Einkommenseinbußen während des Lockdowns gemindert wird. 

Ob Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, ist in den verschiedenen Branchen unterschiedlich geregelt. „Wichtig ist vor allem die Frage, ob die Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder nicht“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Während Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag in vielen Fällen Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt bekommen, ist die Zahlung von Einmalzahlungen in tariflosen Betrieben oft freiwillig. Sie kann also entfallen.

Die Tarifbindung ist in Deutschland jedoch seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. In Nordrhein-Westfalen profitieren immerhin 57 Prozent der Beschäftigten von der Tarifbindung. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine der Spitzenpositionen ein.

Arbeitsminister Laumann warnt allerdings, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Tarifbindung keine Selbstverständlichkeit sei. Auch hierzulande sinke in den letzten Jahren tendenziell die Zahl tarifgebundener Betriebe. „Wir brauchen daher nicht weniger, sondern mehr Tarifbindung. Die meisten Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen nicht in Gesetzbüchern, sondern sind in der Sozialen Marktwirtschaft auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt worden. Es muss im Bewusstsein der Öffentlichkeit wieder präsenter werden, dass Verhandlungen auf der Ebene der Tarifvertragsparteien zur DNA unserer Sozialen Marktwirtschaft gehören und es nicht in Ordnung ist, wenn Unternehmen meinen, sie bräuchten das alles nicht mehr.“

Hintergrund Weihnachtsgeld

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. In einigen Branchen sind die tariflichen Weihnachtsgelder angehoben worden, wie zum Beispiel in der Chemischen Industrie, dem Baugewerbe, in der Speditionswirtschaft oder im Maler- und Lackiererhandwerk. Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.

 

(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)