Duisburg Der Gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise 61
Duisburg I, 62 Duisburg II und 63 Duisburg III tagt am kommenden
Donnerstag, 24. März. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über
die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die anstehende Landtagswahl am
15. Mai 2022. Die öffentliche Sitzung beginnt um 13 Uhr in Raum 300 des
Duisburger Rathauses am Burgplatz in der Stadtmitte.
Die Kapazität des Sitzungssaales ist aufgrund der geltenden Bestimmungen
der Coronaschutzverordnung begrenzt. Aus diesem Grund werden die
Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorab frühzeitig telefonisch bei
der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik anzumelden: telefonisch
unter (0203) 283–2892 oder (0203) 283–2745. Eine Anmeldung ist auch per
E–Mail an wahlamt@stadt–duisburg.de möglich.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung findet die Sitzung unter
Anwendung der 3G–Regelungen statt, d.h. Teilnehmende müssen entweder
geimpft, genesen oder getestet sein. Getestete Personen müssen entweder
ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden
zurückliegenden Antigen–Schnelltests (Testergebnis aus einem Testzentrum,
ein Selbsttest reicht nicht aus) oder eines von einem anerkannten Labor
bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR–Tests verfügen.
Der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden aktuell nur noch mit einer FFP2/KN95–
Maske möglich.
Duisburg I, 62 Duisburg II und 63 Duisburg III tagt am kommenden
Donnerstag, 24. März. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über
die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die anstehende Landtagswahl am
15. Mai 2022. Die öffentliche Sitzung beginnt um 13 Uhr in Raum 300 des
Duisburger Rathauses am Burgplatz in der Stadtmitte.
Die Kapazität des Sitzungssaales ist aufgrund der geltenden Bestimmungen
der Coronaschutzverordnung begrenzt. Aus diesem Grund werden die
Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vorab frühzeitig telefonisch bei
der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik anzumelden: telefonisch
unter (0203) 283–2892 oder (0203) 283–2745. Eine Anmeldung ist auch per
E–Mail an wahlamt@stadt–duisburg.de möglich.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung findet die Sitzung unter
Anwendung der 3G–Regelungen statt, d.h. Teilnehmende müssen entweder
geimpft, genesen oder getestet sein. Getestete Personen müssen entweder
ein bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden
zurückliegenden Antigen–Schnelltests (Testergebnis aus einem Testzentrum,
ein Selbsttest reicht nicht aus) oder eines von einem anerkannten Labor
bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR–Tests verfügen.
Der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden aktuell nur noch mit einer FFP2/KN95–
Maske möglich.
(Quelle: Stadt Duisburg)