Moers. (pst) Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Moers (ISG) setzt die erfolgreiche Bändchen-Aktion in der Moerser Innenstadt fort. Die ISG und die Wirtschaftsförderung der Stadt Moers haben die Initiative Mitte Dezember 2021 ins Leben gerufen. Eigentlich sollte die Kampagne am 15. Januar 2022 auslaufen. Wegen der sehr positiven Resonanz bei Kundinnen und Kunden sowie des Einzelhandels erklärten sich jetzt zwei große Betriebe bereit, die Kosten für eine Fortsetzung der Bändchenverteilung bis Ostern zu tragen. „Das Konzept hat sich bewährt und entlastet weiterhin die Kundschaft und die Betriebe im Einzelhandel. Deshalb sind wir sehr froh, die Aktion mit Unterstützung der Unternehmen Braun und Saturn fortsetzen zu können“, erklärt der ISG-Vorsitzende Achim Reps.

 

Änderung beim Gastronomiebesuch durch 2G-Plus

In der Gastronomie in NRW gilt seit kurzem die 2G-Plus Regel. Zweifach Geimpfte und Genesene benötigen für den Besuch zusätzlich einen negativen Test oder eine Boosterimpfung. Die Armbändchen stellen grundsätzlich einen 2G- oder 3G-Nachweis dar. Da die Zuordnung nicht eindeutig erkennbar ist, hat dies zur Folge, dass Personen mit Armbändchen beim Gastronomiebesuch zwingend einen tagesaktuellen Testnachweis oder erneut ihr Impfzertifikat zur Kontrolle vorzeigen müssen. Nur so kann festgestellt werden, dass der vorgeschriebene Impfschutz vorliegt. Dasselbe gilt für weitere Bereiche, in denen die 2G-Plus Regel gilt. Die ISG und die Ordnungsbehörde der Stadt Moers appellieren an alle Beteiligten, die Regeln zu beachten. Nur so ist gewährleistet, dass Neuinfektionen im Handel und in der Gastronomie nachhaltig verhindert werden.

 

Infobox:

  • In der Gastronomie in NRW gilt seit Donnerstag, 13. Januar, die 2G-Plus-Regel.
  • Zweifach Geimpfte und Genesene dürfen Restaurants, Bars und Kneipen dann nur noch betreten, wenn sie zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Beaufsichtigte Selbsttests vor Ort sind zulässig.
  • Wer seine Auffrischungsimpfung (Booster) bereits erhalten hat, braucht keinen zusätzlichen Schnelltest.
  • Kinder bis 15 Jahre sind immunisierten Personen gleichgestellt und fallen unter die 2G-Regel. Unter 16 Jahren haben sie durch die regelmäßigen Schultestungen automatisch den Status 2G-Plus. Ab 16 Jahren ist eine Schulbescheinigung nötig.
  • Es gelten weiterhin die AHA-Regeln.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Moers)