Duisburg Das Landesprogramm „KOMM–AN NRW“ zur Förderung der Integration von
Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen wird auch in diesem
Jahr fortgeführt. Die Frist für Anträge auf Fördermittel ist nun bis Freitag, 11.
März, verlängert worden.
Mit Mitteln aus diesem Förderprogramm sind in Duisburg in den vergangenen
Jahren zahlreiche Projekte rund um die Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements in der Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit gefördert worden.
Rund 180000 Euro in jedem Förderjahr leitet das Kommunale Integrations–
zentrum der Stadt Duisburg (KI) an die Projektträger weiter. Kleinere Vereine
und Initiativen werden vorrangig bedacht. „Bedarfsorientierte Maßnahmen
vor Ort“ heißt der Programmteil II von KOMM–AN NRW, aus dem die lokalen
Projekte gefördert werden. Er gibt den Akteuren der Flüchtlings– und Inte–
grationsarbeit in den Kommunen einen größtmöglichen Gestaltungs–
spielraum, denn den Bedarf vor Ort kennen die kommunalen Akteure am
besten.
Gefördert werden Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommens–
treffpunkten, Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und
Begleitung, Maßnahmen zur Informations– und Wissensvermittlung und
solche zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer
Arbeit.
Antragsvordrucke können von Vereinen, Initiativen und auch Ehrenamtlern
selbst beim KI unter der E–Mail–Adresse p.phlipsen@stadt–duisburg.de
angefordert werden. Fragen zur Antragstellung beantwortet Patrick Phlipsen
unter der Telefonnummer 0203/283–8134.
Das Förderprogramm „KOMM–AN NRW“ wird auf der Internetseite des
Kompetenzzentrums für Integration unter https://www.bra.nrw.de/integration–
migration/kompetenzzentrum–fuer–integration/foerderung–
kommunen/komm/komm–ii detailliert vorgestellt.
Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen wird auch in diesem
Jahr fortgeführt. Die Frist für Anträge auf Fördermittel ist nun bis Freitag, 11.
März, verlängert worden.
Mit Mitteln aus diesem Förderprogramm sind in Duisburg in den vergangenen
Jahren zahlreiche Projekte rund um die Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements in der Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit gefördert worden.
Rund 180000 Euro in jedem Förderjahr leitet das Kommunale Integrations–
zentrum der Stadt Duisburg (KI) an die Projektträger weiter. Kleinere Vereine
und Initiativen werden vorrangig bedacht. „Bedarfsorientierte Maßnahmen
vor Ort“ heißt der Programmteil II von KOMM–AN NRW, aus dem die lokalen
Projekte gefördert werden. Er gibt den Akteuren der Flüchtlings– und Inte–
grationsarbeit in den Kommunen einen größtmöglichen Gestaltungs–
spielraum, denn den Bedarf vor Ort kennen die kommunalen Akteure am
besten.
Gefördert werden Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommens–
treffpunkten, Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und
Begleitung, Maßnahmen zur Informations– und Wissensvermittlung und
solche zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer
Arbeit.
Antragsvordrucke können von Vereinen, Initiativen und auch Ehrenamtlern
selbst beim KI unter der E–Mail–Adresse p.phlipsen@stadt–duisburg.de
angefordert werden. Fragen zur Antragstellung beantwortet Patrick Phlipsen
unter der Telefonnummer 0203/283–8134.
Das Förderprogramm „KOMM–AN NRW“ wird auf der Internetseite des
Kompetenzzentrums für Integration unter https://www.bra.nrw.de/integration–
migration/kompetenzzentrum–fuer–integration/foerderung–
kommunen/komm/komm–ii detailliert vorgestellt.
Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg