Gültigkeit ab nächstem Termin am 28. Januar mit Auftritt von Ingo Appelt

Neukirchen-Vluyn Die Stadt Neukirchen-Vluyn regelt den Zugang zu ihren Kulturveranstaltungen neu. Ab sofort gilt die 2G+-Regelung. Dies gilt auch für den aus 2021 verschobenen Auftritt von Ingo Appelt in der Kulturhalle am Freitag, 28. Januar 2022.
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Wer dennoch einen Test für die Veranstaltung benötigt, erhält diese Möglichkeit in der Gastronomie KuCa vor Ort.
Es gibt folgende Möglichkeiten, sich von der Testpflicht zu befreien:
Drei Impfungen: Wer mit den Vakzinen von Biontech, Moderna oder Astrazeneca (für die Grundimmunisierung) dreimal geimpft worden ist, der ist seit dem Tag der dritten Impfung von der Testpflicht bei 2G-plus befreit.
Drei Impfungen in Kombination mit Johnson & Johnson: Bei der Einfach-Impfung mit Johnson & Johnson gibt es eine Änderung. Bislang brauchten Personen lediglich zwei Impfungen, um als geboostert zu gelten. Nach den überarbeiteten Regeln (seit dem 16. Januar) brauchen Johnson-&-Johnson-Geimpfte eine dritte Impfung, um als geboostert zu gelten.
Zwei Impfungen: Personen, die erst kürzlich eine zweite Impfung erhalten haben, gelten ab sofort für eine bestimmte Zeit als geboostert. Von der Testpflicht befreit sind sie, wenn die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Genesen: Auch Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben, brauchen eine Zeit lang keinen Testnachweis mehr bei 2G-plus. Hier gilt: Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn der positive PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Eine Impfung und genesen: Wer sich nach seiner ersten Impfung mit dem Coronavirus infiziert hat, benötigt künftig keinen Test mehr – ein PCR-Nachweis über die Infektion ist aber notwendig.
Genesen und eine Impfung: Das gilt auch andersherum: Wer sich mit dem Virus angesteckt hat und anschließend geimpft wurde, der gilt ab sofort als geboostert und benötigt beispielsweise beim Restaurantbesuch keinen Test mehr.
Zweimal geimpft und genesen: Natürlich sind auch doppelt geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen, die sich anschließend mit dem Coronavirus infiziert haben.
Genesen und zweimal geimpft: Wer sich zunächst mit Corona infiziert hatte und dann zweimal impfen ließ, gilt als geboostert und ist von der Testpflicht befreit.
Geimpft – genesen – geimpft: Ebenso ist von der Testpflicht ausgenommen, wer sich nach seiner ersten Impfung infiziert hat und mittlerweile ein weiteres Mal geimpft worden ist.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)