Rheinberg Die Stadt Rheinberg sucht ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Bürger*innen, die als Schiedsperson tätig werden möchten.

Eine unparteiliche dritte Person einzuschalten, ist bei vielen Auseinandersetzungen von Vorteil. Ehrenamtliche Schiedspersonen können dabei helfen, Polizei, Ordnungsbehörde und Gerichte zu entlasten. Sie werden z.B. bei Nachbarkonflikten tätig.

Schiedspersonen vermitteln, hören nicht wertend zu und richten nicht selbst. Für das Schiedsamt ist neben Medienkompetenz insbesondere soziale Kompetenz, Fingerspitzengefühl und die Fähigkeit zuzuhören von herausragender Bedeutung. Ziel ist es, zwischen Parteien einen Ausgleich zu schaffen. Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand sind hier gefragter als rechtliche Kenntnisse. Darüber hinaus ist natürlich notwendig, dass Interessenten über ausreichend Zeit zur Ausübung des Ehrenamtes und zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungen verfügen.

Schiedspersonen sollen zwischen 25 und 75 Jahren alt sein. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen und müssen die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter besitzen. Sie sollen ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Der Rat der Stadt Rheinberg wählt aus den Bewerbern die Schiedspersonen und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl wird dann durch die Leitung des Amtsgerichtes bestätigt. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Schiedsperson haben, richten Sie bitte eine kurze schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 15.03.2022 an die Stadt Rheinberg. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Stefan Schumacher von der Stadt Rheinberg telefonisch unter 02843 171-308 oder per eMail an stefan.schumacher@rheinberg.de zur Verfügung.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rheinberg)

Bild: Pixabay