Duisburg Kinder, die im kommenden Jahr (2022) schulpflichtig werden, müssen im Zeitraum 4. bis 8. Oktober 2021 an den Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Wegen der besonderen Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Anmeldungen in diesem Jahr – nach Kontaktaufnahme mit der gewünschten Grundschule – an fest zugewiesenen Terminen. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur unter Beachtung der geltenden Regeln der Corona-Betreuungsverordnung möglich.

 

Schulpflichtig für das kommende Schuljahr 2022/23 sind Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden hierüber in Kürze vom Schulamt  informiert.

 

Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren wurden, können auf Antrag ebenfalls angemeldet werden. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Beim Termin ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen.

 

Alle anzumeldenden Kinder sollten bei der Anmeldung in der Schule vorgestellt werden.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)