Im Kamp-Lintforter Rathaus herrscht Uneinigkeit über das Abhalten der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in diesem Monat

Kamp-Lintfort In einem Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, den der Fraktionsvorsitzende Johannes Tuschen an Bürgermeister Prof. Dr. jur. Christoph Landscheidt gesendet hat, heißt es, dass die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 16. März 2021 stattfinden müsse. Ebenso wie die Sitzung des Rates am 23. März 2021. In dem Antrag heißt es weiter, dass die Vorgaben des Landes Präsenzsitzungen zuließen.

Tuschen begründet dies mit den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts, in denen es heißt, dass vorgesehene Sitzungen kommunaler Gremien (insbesondere Räte, Kreistage und ihre Ausschüsse) der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 II GG sowie Artikel 78 II 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und die kommunale Selbstverwaltung gewährleisten.“ Johannes Tuschen: “Sie dienen damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sind nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO n.F.1 ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zulässig und durchführbar, soweit sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können.” (…)

Laut Antrag solle die Verwaltung in der Lage sein, die Sitzung des Rates unter Hygienebedingungen coronagemäß zu organisieren. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit des Testens der Ratsmitglieder vor der Sitzung.

Bürgermeister Prof. Dr. jur. Landscheidt: “Gefahrenlage hat sich noch nicht verbessert”

Bürgermeister Prof. Dr. jur. Christoph Landscheidt sieht dies anders und hofft auf das Verständnis der Fraktion der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. In einem Antwortschreiben des Bürgermeisters heißt es: Auch wenn die Hinweise des Erlasses beinhalten, dass Gremiensitzungen zulässig sind, gelten dennoch die allgemeingültigen Grundsätze der Coronaschutzverordnung (Weitestgehende Kontaktvermeidung etc.).

Vor diesem Hintergrund habe der Rat der Stadt im Dezember mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Delegation beschlossen. Aufgrund der verschärften Pandemielage sei es zudem konsequenterweise wiederum zu einer Schließung des Rathauses und drastischen Ausweitungen beim Arbeitsschutz aufgrund der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln gekommen. Inzwischen sind rund. 40 Prozent der Mitarbeitenden im Homeoffice, Bewerbungsgespräche/Besprechungen weit überwiegend im Videoformat, etc. Die epidemische Lage von landesweiter Tragweite wurde inzwischen bis einschließlich zum 29. März festgestellt. Landscheidt: “Die zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses bestehende Gefahrenlage hat sich nicht verbessert. Im Gegenteil kann derzeit niemand die Wirkung der Mutationen wirklich einschätzen.”
Vor diesem Hintergrund halte der Bürgermeister es nach wie vor für richtig, wenigstens im März noch an der bisherigen Regelung festzuhalten. Das sähen auch die beiden größten Fraktionen auf seine Anfrage so, so dass der erforderliche Beschluss ohnehin nicht zustande käme.

Ungeachtet dessen, könne Bürgermeister Landscheidt nur versichern, dass allen und ihm als Bürgermeister alles daran gelegen sei, so schnell wie möglich wieder alle Präsenzsitzungen zu ermöglichen. Mit Blick auf die hoffentlich zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen von Impfung, Testung und besserer Nachverfolgung sei es aller Hoffnung auf mehr Normalität. (…)

Text: Sassan Dastkutah