Kamp- Lintfort Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Nachfolgend sind einige wichtige Informationen rund um die Bundestagswahl in Kamp-Lintfort zusammengestellt:

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat.

Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Kamp-Lintfort eingetragen sind, geht ab dem 20./21. August 2021 bis spätestens 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung zu. Mit dieser können Sie in dem darauf bezeichneten Wahlraum am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
Sollte Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugehen und Sie der Auffassung sein, in Kamp-Lintfort an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Dort wird Ihnen geholfen.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht im Vorfeld der Wahl wieder die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Optionen zur Wahlschein-beantragung:

  • Online über eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter kamp-lintfort.de
  • Scannen eines QR-Codes auf der zugestellten Wahlbenachrichtigung
  • E-Mail an briefwahl@kamp-lintfort.de unter Nennung der Adresse und des Geburtsdatums
  • Rücksendung / Rückgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrages.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt.

Ab dem 23. August 2021 ist auch eine persönliche Wahlscheinbeantragung im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 2, möglich.

Das Wahlamt der Stadt Kamp-Lintfort ist während folgender Öffnungszeiten persönlich zu erreichen:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Rathaus müssen sich Wahlberechtigte jedoch auf erhebliche Wartezeiten einrichten. Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, das Online-Formular oder schriftlich per E-Mail zu stellen.

Beim Besuch des Rathauses wird auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote großen Wert gelegt. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend! Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Kamp-Lintfort)