Moers. (pst) Ab Montag, 15. November, gilt für städtische Veranstaltungen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene das Angebot wahrnehmen können. Dies gilt beispielsweise für Vorträge, Lesungen, Kinoabende, Konzerte und weitere Einzelveranstaltungen der Kultur- und Bildungseinrichtungen. Dazu zählen das Grafschafter Museum, die vhs Moers – Kamp-Lintfort, die Moerser Musikschule, die Bibliothek Moers und das Kulturbüro. Auch das Schlosstheater Moers schließt sich der Maßnahme an. Für die Regelung gibt es Ausnahmen: Für Schwangere (Nachweis: Mutterpass) und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen (ärztliches Attest nötig), wird die 3G-Regel angewendet. 3G gilt auch für die Angebote im Kursbereich der vhs Moers – Kamp-Lintfort und den Unterricht der Moerser Musikschule. Nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung erfüllen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich sowohl die 3G- als auch die 2G-Regelungen. Ab 16 Jahren ist bei Schülerinnen und Schülern eine Schulbescheinigung für die Teilnahme an einer Veranstaltung nötig.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Moers)