Maskenpflicht: Nur noch bestimmte Modelle
Zugang zum Rathaus nur noch mit OP-Maske oder hochwertiger Schutzmaske

Neukirchen-Vluyn Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage des Corona-Virus und der aktualisierten Schutzverordnung des Landes verschärft auch die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn ihre Coronaschutzmaßnahmen. Ab Montag, 25. Januar 2021, ist das Tragen einer sogenannten OP-Maske für Bürger und Beschäftigte im Rathaus und den Außenstellen der Verwaltung verpflichtend. Auch hochwertige Schutzmasken (z.B. FFP2) sind möglich. Das Tragen textiler Masken (Alltagsmaske oder Community-Maske) ist nicht mehr gestattet. Die Stadtverwaltung bittet dringend um Beachtung im Sinne des gegenseitigen Schutzes.

 

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)