Verbot von Osterfeuern

Die Durchführung von privaten und öffentlichen Osterfeuern ist verboten
Neukirchen-Vluyn Wiederholt erreichen die Stadtverwaltung Anfragen über die Anmeldung von Osterfeuern. Diese sind jedoch auch in diesem Jahr aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen ausnahmslos verboten, da sie unter das Veranstaltungs- und Kontaktverbot fallen. Die Ordnungsbehörden sind daher angewiesen, bei Zuwiderhandlungen auch unter Verhängung von Bußgeldern einzuschreiten.
Das für die Osterfeuer gesammelte Holz kann von Privatpersonen bei der öffentlichen Grünschnittannahmestelle Asdonkshof entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Angaben des Betreibers u.a. zur Terminvergabe unter www.aez-asdonkshof.de
Für kleinere Mengen kann auch die Baum- und Astschnittabfuhr in der kommenden Woche genutzt werden. Am Montag, 8. März, wird in Revier 1- 5 und am Dienstag, 9. März, in Revier 6-10 abgefahren. Eine Anmeldung bei der Firma Schönmackers ist erforderlich bis spätestens 5. März, 12 Uhr, über die Hotline 0800 1747474 oder online unter www.schoenmackers.de
Die Äste bis maximal 12 cm Durchmesser müssen handlich gebündelt und auf 1,50 Meter Länge gekürzt werden. Für das Bündeln darf nur verrottbare Kordel genutzt werden. Ungebündeltes Astwerk wird nicht mitgenommen.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)