ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB)

 

Rheinberg  In Budberg soll im Bereich der Eversaeler Straße und der Straße Krähenkamp die Neuausweisung von Wohnbauland erfolgen. Das geplante Baugebiet umfasst ca. 5 Wohngrundstücke in Form von ortsbildtypischer Einzel-/ Doppel-hausbauweise.

 

Für die Realisierung des geplanten Baugebietes wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom Mittwoch, 01.09.2021 bis einschließlich Montag, 04.10.2021 im Stadthaus der Stadt Rheinberg, Kirchplatz 10, im Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, in Zimmer 247a im 2. OG, während der folgenden Zeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 02843 171-425 eingesehen werden:

  • montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr,
  • montags bis mittwochs von 13.00 bis 16.00 Uhr und
  • donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr.

Die zur oben genannten Planung gehörigen Unterlagen können digital unter folgender Verlinkung aufgerufen bzw. heruntergeladen werden:

www.rheinberg.de//de/inhalt/bebauungsplan-nr.-14-eversaeler-strasse-kraehenkamp

Während der o.g. Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

(Quelle: Foto und Pressemitteilung Stadt Rheinberg)