Xanten Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung ab dem 20.08.2021 eine geänderte Coronaschutzverordnung erlassen. Die neuen Regeln verlangen bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz über 35 bei Sitzungen in Innenräumen zwingend die Einhaltung der 3G-Regel.

 

Zutritt zum Sitzungsraum haben nur Personen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Alle Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, einen Immunisierungsnachweis oder einen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) digital oder in Papierform mitzuführen und bei der Zugangskontrolle vorzuzeigen. Als Identitätsnachweis muss ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt werden. Bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen dient der Schülerausweis als Testnachweis. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Testnachweis. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Personen, die den geforderten Nachweis nicht führen, nach der Coronaschutzverordnung zwingend von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen werden müssen.

 

Beim Zutritt zum Sitzungsraum ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.  Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung kann die Maske an den Sitzplätzen abgenommen werden. Auch der Mindestabstand von 1,5 Meter braucht nicht mehr zwingend eingehalten werden. Zur Erhöhung der Sicherheit für alle Beteiligten werden die Rats- und Ausschusssitzungen bis auf weiteres in größeren Sitzungsräumen stattfinden, in denen die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet ist.

 

Sollte die Inzidenz unter 35 sinken, entfällt die 3G-Regel. In diesem Fall wäre wieder während der gesamten Sitzung eine Maske zu tragen.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Xanten)