Essen / Gelsenkirchen (ots) - Bereits am 01. Oktober 2021 beschlagnahmten Beamte
des Hauptzollamtes Duisburg bei der Kontrolle des internationalen Postverkehr
zwei mit je 4,5 kg Marihuana gefüllte Möbelpakete aus Spanien. Die Sendungen
mit
den Drogen waren an einen Empfänger in Gelsenkirchen gerich-tet. Die Beamten
informierten die zuständigen Fahnder des Zollfahndungsamtes Es-sen, die umgehend
die weiteren Ermittlungen übernahmen. Die Ermittlungen der Zollfahnder ergaben,
dass zwar die Anschrift, nicht jedoch der angegebene Empfänger existierten. Um
nicht nur das Rauschgift aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch den Täter
dingfest zu machen, stellte ein Kurier die Pakete am 06.10.2021 an der
Empfängeran-schrift, natürlich unter Beobachtung der Essener Fahnder, zu.
Direkt
bei der Zustel-lung erschien eine männliche Person, gab sich als der angegebene
Empfänger aus und nahm die Pakete in Empfang. Jetzt schlugen die Zöllner zu...
und nahmen die Person vorläufig fest.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung in Gelsenkirchen fanden die Be-amten
geringe Mengen Marihuana sowie Konsumutensilien. Das Amtsgericht Gelsenkirchen
ordnete auf Antrag der sachleitenden Staatsanwalt-schaft Essen Untersuchungshaft
gegen den 40-jährigen Verdächtigen an.

Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich auf
ca. 89.000,-Euro.

Immer wieder führen verdächtige Postsendungen aus dem Ausland zu
Ermittlungsver-fahren und damit zu Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen. Die
Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen dauern an.

"Die Käufer und Verkäufer wiegen sich durch den anonymen Postversand in
trügeri-scher Sicherheit.", so Heike Sennewald, Pressesprecherin des
Zollfahndungsamtes Essen, "Die Straferwartung bei Entdeckung ist hoch.
Drogenschmuggel, gerade gewerb-lich, ist kein Kavaliersdelikt!"

(Quelle:Pressemitteilung Zoll Essen)