Aktuelle Zahlen (Stand 13. Juni 2021, 20 Uhr)

Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 28.799 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 663 Personen sind verstorben.
27.905
Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 231 Infizierte in der Stadt gibt.

Insgesamt wurden 814.532 Corona-Tests durchgeführt.

Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 24,1.

Mutationen

Insgesamt lag der Anteil der Mutationen am Infektionsgeschehen in der vergangenen Kalenderwoche bei ca. 95 %.
Bisher gab es 7.690 Fälle, davon 7.596 mit der britischen Variante (B. 1.1.7), 79 mit der südafrikanischen Variante (B.1.351) und 15 mit der indischen Variante (B.1.617).

Impfzahlen

Im Impfzentrum Duisburg, in den Krankenhäusern* sowie bei mobilen Impfungen haben 156.711 Personen die erste Impfdosis und 93.782 Personen die zweite Impfdosis bekommen. Insgesamt wurden hierbei 250.493 Impfdosen verabreicht.
* Daten der Krankenhäuser sind bis einschließlich 14.04.2021 enthalten, die Daten werden mittlerweile direkt an die KV gemeldet.

 

 

 

Neue Coronaregelungen ab Montag, 14. Juni 2021 bei Erreichen der Inzidenzstufe 1:

 

Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht drei Inzidenzstufen vor:

Stufe 1: Inzidenz bis 35

Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50

Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 100

Die Coronaregeln sind an diese drei Stufen, bzw. die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren.

 

Bisher galt für Duisburg die Stufe 2. Da die Inzidenz nun bereits seit dem 8. Juni kontinuierlich unter 35 liegt, gilt ab heute, Montag, 14. Juni, für Duisburg die Stufe 1. Damit sind weitere Lockerungen verbunden, beispielweise:

 

 

  1. a) Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum

 

Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen dürfen sich nun auch Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände können bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen; Kinder bis zum Schuleintritt sind vom Testerfordernis ausgenommen.

 

 

  1. b) Kultur

 

Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken u.ä.) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht werden; die Personenbegrenzung entfällt, da auch für das Land mittlerweile die Inzidenzstufe 1 gilt.

 

Kulturveranstaltungen im Freien sind

– auch ohne Negativtestnachweis zulässig, wenn nicht mehr als 200 Personen teilnehmen

– mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig, wenn ein Negativtestnachweis vorliegt, besondere Rückverfolgbarkeit gesichert ist und der Mindestabstand eingehalten wird

– mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zulässig.

 

Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 1.000 Personen zulässig, wenn die Räume über eine ständige Durchlüftung oder eine zertifizierte Lüftungsanlage verfügen. Auch hier sind ein Negativtestnachweis, die sichergestellte besondere Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des Mindestabstands erforderlich.

 

Zu beachten: Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, dürfen Kulturveranstaltungen

– auch mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise erfolgen oder

– auch mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Negativtestnachweis, wenn die Vorschriften zum Mindestabstand eingehalten werden.

 

  1. c) Sport

 

Im Freien ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist für die Sportausübung kein Negativtestnachweis mehr erforderlich.

 

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien ist unter Beachtung der übrigen Maßgaben auch für mehr als 1.000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität erlaubt.

 

Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen ist für bis zu 1.000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand gestattet.

 

 

  1. d) Freizeit

 

Der Betrieb von reinen Freibädern ist auch ohne Negativtestnachweis zulässig.

 

Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist im Freien für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt.

 

Da auch im Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist der Betrieb aller Bereiche von Spielbanken für Besucherinnen und Besucher unter Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand ohne Negativtestnachweis zulässig.

 

 

 

  1. e) Veranstaltungen

 

Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.

 

Private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – mit bis zu 100 Gästen im Freien sind auch ohne Negativtestnachweis zulässig.

 

Im Übrigen sind private Veranstaltungen auch mit bis zu 250 Gästen im Freien und bis zu 100 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt.

 

Private Veranstaltungen auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstand und zum Tragen einer Maske sind mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet.

 

 

  1. f) Gastronomie

 

Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist die Nutzung der Innengastronomie auch ohne Negativtestnachweis möglich.

 

 

Eine detaillierte Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Das MAGS veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende

Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.  

 

Weitere Infos gibt es auf der städtischen Homepage unter www.duisburg.de, Stichwort Corona

 

 

 

Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens werden wir ab sofort nur noch jeweils montags ein Corona-Update mit den aktuellen Zahlen versenden. Selbstverständlich sind alle aktuellen Daten weiterhin über das Dashboard im Internet einsehbar. Wie gehabt werden dort die Impfzahlen und Infos zu Mutationen montags aktualisiert, die Inzidenzen in den Stadtteilen dienstags. Alle anderen Daten im Dashboard aktualisieren wir täglich.

https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/verlauf_covid19_duisburg.php

(Quelle:Pressemitteilung Stadt Duisburg)

 

 

 

 

 

Bitte beachten:

Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.