Duisburg Seit 60 Jahren hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg
den Immobilienmarkt im Blick. In seiner Sitzung am 16. November hat der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg die
Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen 2021 beschlossen. Die Richtwerte
beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2021. Der Gutachterausschuss analysierte
hierzu rund 6.000 Kaufverträge des Eigentumswohnungsmarktes (Weiterverkäufe) aus
der Kaufpreissammlung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember
2020.
„Vergleicht man die aktuellen Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen mit denen
der letztmaligen Ermittlung zum 1. August 2018, so sind die Immobilienrichtwerte
stadtweit um durchschnittlich rund 30 Prozent gestiegen“, so Alexander Bernt,
Vorsitzender des Gutachterausschusses.
Immobilienrichtwerte bilden eine Grundlage für die Bewertung von gebrauchten
Eigentumswohnungen. Es handelt sich dabei um durchschnittliche Lagewerte in Euro
bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche. Die abgeleiteten, gemittelten Werte sind
bezogen auf „fiktive Eigentumswohnungen“ mit im Wesentlichen gleichen
„wertbestimmenden Merkmalen“. Das bedeutet diese Wohnungen besitzen einen
definierten Objektzustand mit vergleichbaren Einflussgrößen, wie beispielsweise
Gebäudealter, Wohnfläche oder ähnliches.
Auf der Plattform „BORIS.NRW“, www.boris.nrw.de, steht ein sogenannter
„Immobilienpreiskalkulator“ zur Verfügung. Mit dessen Hilfe und den bereitgestellten
Informationen aus der örtlichen Fachinformation kann ein Immobilienrichtwert leicht von
jedem auf das vorläufige Vergleichswertniveau der zu bewertenden
Eigentumswohnung angepasst und ggf. sachverständig weiter modifiziert werden.
Nähere Informationen sind für Interessierte online unter www.boris.nrw.de oder unter
www.gars.nrw/duisburg abrufbar.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)