Unter bestimmten Bedingungen dürfen außerschulische Bildungsträger wie die Volkshochschule wieder Veranstaltungen in Präsenzform durchführen. Dies sieht die seit heute gültige Coronaschutzverordnung aufgrund der gesunkenen Infektionszahlen vor. Neben den bekannten „AHA“-Hygiene- und Sicherheitsregeln müssen die Teilnehmer an VHS-Veranstaltungen entweder zu der Gruppe der nachweislich Genesenen oder Geimpften gehören, oder einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei der aktuellen Inzidenzlage sind auch Mindestabstände und feste Sitzplätze in den Kursräumen einzuhalten.

 

Die Volkshochschule hat (unabhängig von der Corona-Lage) Weiterbildungs­veranstaltungen über den gesamten Sommer geplant, die im Internet unter www.vhs-duisburg.de in der Rubrik „unser Sommer“ zu finden sind. Auch alle jetzt noch nicht gestarteten Präsenzkurse werden dort aufgelistet. Anmelden kann man sich über die Homepage, per E-Mail oder per Post.

 

Da die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts bei den Kursen, die sich noch in Wartestellung befinden, erst nach Absprache mit allen Beteiligten (also den Kursleitern und den Kursteilnehmern) möglich ist, werden erste Präsenzkurse erst zum Ende der kommenden Woche stattfinden können. Die Online-Veranstaltungen laufen wie gewohnt weiter oder werden nach Rücksprache mit den Beteiligten auf Präsenz umgestellt.

 

An der Musik- und Kunstschule ist wieder Einzelunterricht und Unterricht in kleinen Gruppen und Ensembles mit bis zu fünf Personen aller Altersgruppen möglich. Alle Schüler ab dem Schulalter müssen ein offizielles negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.

 

Wenn die Schulen ihren Regelbetriebes aufgenommen haben, findet dort auch wieder der JeKits-Unterricht und die anderen schulischen Kooperationen in Präsenz statt.

(Quelle:Pressemitteilung Stadt Duisburg)