Offenlage der Planänderungsunterlagen für den Neubau von zwei Höchstspannungsfreileitungen

Duisburg Die Bezirksregierung Düsseldorf führt ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Utfort, Bl. 4214 und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort – Pkt. Hüls-West, Bl. 4208, sowie Anpassung und Änderung an bestehenden Leitungen der Amprion GmbH durch.

Nach Auswertung der in das Planfeststellungsverfahren von Privaten und Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen, hat die Amprion GmbH eine Planänderung des Vorhabens vorgenommen. Die Planänderung umfasst im Wesentlichen eine sogenannte Trassenverschwenkung im Bereich Vierbaum sowie die Anpassung einzelner Maststandorte und Mastarten. Im Rahmen dieser Planänderung werden alle hiermit im Zusammenhang stehenden Unterlagen, insbesondere die umweltfachliche Betrachtung, aktualisiert.

Der geänderte Plan, die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltbelange sowie der Inhalt der Bekanntmachung stehen im Zeitraum von Montag, 9. August bis einschließlich Mittwoch, 8. September, auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://url.nrw/offenlage zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus, Eingang Moselstraße) in der Stadtmitte während der Öffnungszeiten aus. Interessierte melden sich bitte vor einer Einsichtnahme beim Pförtner.

Weitere Informationen dazu sind darüber hinaus für die Dauer der Offenlage auch im Internet auf der Seite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/stadtentwicklung in der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 –Rumeln-Kaldenhausen– „Kaldenhausen-Bremweg“

Der bisher erarbeitete Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 –Kaldenhausen– „Bremweg“ liegt von Montag, 9. August, bis einschließlich Freitag, 3. September, öffentlich aus. Ziel und Zweck der Aufhebung ist die Schaffung einer baurechtlich sicheren Beurteilungsgrundlage wegen der Unwirksamkeit des Bebauungsplans. Der Entwurf kann während der Auslegungsfrist im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung eingesehen werden. Gleichzeitig ist es möglich, hierzu Stellungnahmen abzugeben, die an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten sind und beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden können.

Während des Auslegungszeitraums können die Planungsunterlagen auch im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25) zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Termine sind telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203/283-2215 oder per E-Mail an m.spennhoff@stadt-duisburg.de individuell zu vereinbaren. Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)