Vorsorgevollmachten: Wer für mich entscheidet

Moers. (pst) „Warum haben wir das solange aufgeschoben?!“ Diese erstaunte und gleichzeitig erleichterte Frage bekommt Sandra Grefraths häufig zu hören. Gemeinsam mit einer Kollegin und einem Kollegen berät sie in der Betreuungsstelle der Stadt Moers zu Vorsorgevollmachten. Vor wenigen Tagen hatte sich ein Mann an sie gewendet, dessen Frau an Corona erkrankt ist und beatmet werden muss. Jetzt muss der Ehemann durch ein gerichtliches Betreuungsverfahren als Betreuer eingesetzt werden, weil sich das langjährig verheiratete Ehepaar vorab nicht um eine Vorsorgevollmacht gekümmert hat. Dabei ist es kein großer Aufwand, dieses Problem im Vorfeld zu verhindern.

Eine Ehe ersetzt keine Vollmacht
„Viele Menschen denken, es ist klar, dass sie für ihren Partner entscheiden dürfen, wenn er es nicht mehr selbst kann“, berichtet Karl-Heinz Süßer-Pflug aus den Beratungen. Die drei aus der Betreuungsstelle wissen es besser. „Gibt es keine Vollmacht, dann ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren unumgänglich – das ist häufig mit Kosten und Aufwand verbunden.“ Die meisten wissen darüber offenbar nicht Bescheid, wie sich in den Beratungen immer wieder zeigt. „Genau dafür sind wir ja da“, beruhigt Grefraths und verweist auf die kostenlosen Gesprächstermine mit den Kollegen der Betreuungsstelle.

Im Regelfall geht’s ohne Beglaubigung
Eigentlich ist eine Vollmacht ganz einfach auszufüllen: Auf www.moers.de ist ein vierseitiges Dokument zum Ankreuzen verlinkt. Die abgedeckten Themen sind vielseitig: Zentral ist die Gesundheitssorge, auf den weiteren Seiten geht es unter anderem um Wohnungsangelegenheiten, Behörden und die Vermögenssorge. „Das ist alles selbsterklärend, aber wer unsicher ist, dem helfen wir gerne beim Ausfüllen!“, versichert Dagmar Bröcking, die dritte im Bunde der städtischen Berater. In den meisten Fällen sind Vorsorgevollmachten mit einer einfachen Unterschrift gültig. Nur wenn Regelungen zum Eigentum in dem Dokument getroffen werden, ist eine Beglaubigung zwingend erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle beglaubigen auch Vollmachten.

Manchmal geht es schneller, als man denkt
Immer öfter kommen auch junge Erwachsene oder Menschen mittleren Alters zu den städtischen Beratern: „Wir dachten, wir hätten noch Zeit.“ Dagmar Bröcking weiß aus ihrer beruflichen Erfahrung: „Manchmal geht es schneller, als man denkt.“ Durch einen Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung, wie z. B. Schlaganfall oder Herzinfarkt, kann es passieren, dass man nicht mehr entscheidungsfähig ist und jemand anderes wichtige Entscheidungen treffen muss. „Mit dem 18. Geburtstag ist eine Vollmacht für jeden und jede Pflichtthema. Zumindest informieren sollte man sich dann darüber“, raten die drei. „Die Zeit sollte sich jeder dafür nehmen!“

Infobox: Die drei Berater bieten Gesprächstermine im Rathaus und in Sonderfällen auch zu Hause bei ihren Klienten an. Terminvereinbarungen sind per Mail und Telefon möglich: karl-heinz.suesser-pflug@moers.de oder 0 28 41 / 201-656 / dagmar.broecking@moers.de oder -864 / sandra.grefraths@moers.de oder -260. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.moers.de – Rathaus und Politik – Rathaus – Stichwörter A – Z – Betreuungsangelegenheiten.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Moers)