Solarstromanlagen: neue Regeln für PV- Anlagen und neue Förderung für Balkon-PV
Zum Jahresbeginn 2021 treten Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft

Rheinberg. Mit dem 31.01.2021 endet die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.
„Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, informiert Sonja Choyka von ALTBAUNEU des Kreises Wesel. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“, ergänzt Jens Harnack, Klimaschutzmanager der Stadt Rheinberg. Betreiber*innen von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden sich auf der Homepage der EnergieAgentur.NRW (www.energieagentur.nrw).

Rheinberg ist über den Kreis Wesel Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen/Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr
Metropole Ruhr – Im Mai 2019 hat der RVR zusammen mit dem Handwerk Region Ruhr die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr gestartet, um in 15 Pilot-Kommunen mit der Erschließung des großen Solarpotentials der Region zu beginnen. Bisher wurden im Rahmen der Initiative in erster Linie Gebäudeeigentümer*innen angesprochen und unterstützt, Mieter*innen gingen bisher leer aus. Das soll sich nun ändern: der RVR stellt einen Fördertopf von 9.000 € für sogenannte Balkon-Solarmodule bzw. Stecker-Solargeräte zur Verfügung. Damit sollen in neun der 15 Pilotkommunen jeweils die ersten zehn Balkon-Solarmodule, für die ein Förderantrag gestellt wird, einen Zuschuss von 100€ erhalten.

Eine solches Stecker-Solargerät besteht aus bis zu zwei Standard-Solarmodulen und kostet etwa 350 bis 500€. Es ist also deutlich günstiger als eine Photovoltaikanlage und daher auch für Geringverdiener bezahlbar. Der mit dem Stecker-Gerät erzeugte Strom kann von verschiedenen Haushaltgeräten wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine genutzt werden. Dadurch dreht sich der Stromzähler langsamer und die Stromrechnung vom Energieversorger fällt niedriger aus. Sie tun jedoch nicht nur für Ihr Portemonnaie etwas Gutes, sondern auch für die Umwelt: durch die Nutzung der Sonnenenergie können Sie nachhaltig Ihren CO2-Ausstoß senken.

Wichtig ist eine verschattungsfreie und sichere Aufstellung bzw. Anbringung des Stecker-Solargeräts auf dem Balkon oder der Terrasse. Und das Schöne ist: die Solarmodule amortisieren sich in weniger als 8 Jahren und sie funktionieren in der Regel störungsfrei mindestens über einen Zeitraum von 20 Jahren. Bei einem Umzug können die Module problemlos mitgenommen und woanders montiert werden.

Auch wenn sich Stecker-Solargeräte langfristig selbst finanzieren können, möchte der RVR mit dem Zuschuss einen Anreiz dazu bieten, jetzt zu handeln, denn ein bisschen Arbeit und Papierkram muss schon erledigt werden. Eine Checkliste „Schritt für Schritt zum Stecker-Solargerät“ und viele weitere Informationen bietet die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

Zudem wird am 2. Februar 2021 von 18-20 Uhr eine Online-Veranstaltung des RVR zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt. Der Photovoltaik-Experte Thomas Seltmann erläutert dabei alles Wissenswerte rund um die Stecker-Solargeräte und beantwortet Ihre Fragen. Ab sofort können Sie sich hier anmelden: https://www.edudip.com/de/webinar/steck-die-sonne-ein/784660

Den Zuschuss von 100 € wird es ab dem 2. Februar 2021 auch in Rheinberg geben. Bei Interesse besuchen Sie ab den Internetauftritt Ihrer Kommune https://www.rheinberg.de/de/inhalt/solarinitiative/. Dort werden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen finden. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Jens Harnack oder Nicole Weber F. Santos vom Klimaschutzmanagement der Stadt Rheinberg unter 02843 171 498/ 493 oder klimaschutz@rheinberg.de

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rheinberg)