Stadt Rheinberg erinnert an Registrierung für die Hundesteuer

Die Stadt Rheinberg erinnert an ihren Aufruf an alle Rheinberger Hundehalter*innen, noch nicht für die Hundesteuer registrierte Hunde anzumelden.

Die Anmeldung zur Hundesteuer kann schriftlich per Vordruck oder als Online-Anmeldung erfolgen. Beides ist unter folgendem Link abrufbar:

 

https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/hundesteuer

 

Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihrer Größe der Anzeige- oder Erlaubnispflicht nach dem Landeshundegesetz unterliegen, sind zusätzlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden. Alle Angaben hierzu sind unter dem Link

https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/ordnungsbehoerdliche-anmeldung-von-hunden/

zu finden.

Bis zum 30.04.2021 können noch nicht registrierte Hunde ohne weitere Konsequenzen an- bzw. nachgemeldet werden. Hundehalter, die diesen Termin verstreichen lassen, können bis zu 4 Jahre rückwirkend veranlagt und mit einem Bußgeld belegt werden.

Auskünfte zur Hundesteuer erteilt Frau Kristina Scheepers unter 02843 171-106 oder per eMail an kristina.scheepers@rheinberg.de. Auskünfte zur ordnungsbehördlichen Anmeldung von Hunden erteilt Frau Andrea Kornelius unter 02843 171-134 oder per eMail an andrea.kornelius@rheinberg.de.

(Quelle : Pressemitteilung Stadt Rheinberg)