Rheinberg Der Bundestag hat mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen.

Ab August wird einmalig ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für jedes berechtigte minderjährige Kind ausgezahlt.

Mit diesem Betrag sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Voraussetzung für diesen Bonus ist, dass das Kind am 01.08.2021 noch keine 18 Jahre alt war und die Familie im August 2021 eine der folgenden Leistungen erhalten hat:

  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

 

Sofern lediglich eine dieser Leistungen erhalten wurde, ist ein formloser Antrag notwendig. Der Antrag kann unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf abgerufen werden und ist per Post an die zuständige Familienkasse (für Rheinberg ist das die Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord) zu übersenden. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 beizufügen (z. B. ein Bewilligungsbescheid).

 

Wenn eine der nachfolgenden Leistungen erhalten wurde, erfolgt die Auszahlung automatisch:

  • Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung)
  • Leistungen nach dem AsylLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Leistungen nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz)
  • Kinderzuschlag

 

Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Aktionsprogrammes “Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.

Foto: Arbeitsagentur

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rheinberg)