Landrat Ingo Brohl: „Durch die eAkte verbessert der Kreis die Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger. Zukünftig sind zum Beispiel elektronische Akteneinsichten möglich, auch eingehende Poststücke und Stellungnahmen von Gutachtern und dem Ärztlichen Dienst werden sofort zur eAkte hinzugefügt.“
Kreisdirektor Ralf Berensmeier fügt hinzu: „Dadurch, dass alle relevanten Stellen unmittelbaren Zugriff auf die eAkte haben, können die Anträge schneller bearbeitet werden. Die Digitalisierung der Arbeitsschritte sorgt auch dafür, dass wir Ressourcen sparen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bei durchschnittlich 12.000 Antragsverfahren inklusive Widerspruchs-, Nachprüfungs- und Klageverfahren im Jahr macht dies einen deutlichen Unterschied.“
Bereits Mitte 2020 wurden vorbereitend alle 80.000 Alt-Bestandsakten, insgesamt 4,5 Millionen Seiten, durch einen externen Dienstleister digitalisiert.
Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ändert sich für die Antragstellenden durch die Einführung der eAkte nichts. Das Land NRW stellt über das Portal www.sgbix-online.nrw.de neben der elektronischen Antragstellung die Möglichkeit zur Verfügung, den Sachstand des Verfahrens einzusehen (VRONI) sowie Lichtbilder hochzuladen (ELISA). Zusätzlich zur elektronischen Antragsstellung über ELSA.NRW können Schwerbehindertenanträge auch weiterhin in Papierform auf dem üblichen Weg gestellt werden. Das gleiche gilt für Ausweisausstellungen und die Beantragung von Wertmarken.