Die Wölfin GW954f wird nicht entnommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag, 6. Mai 2021. Das Gericht folgt damit der Auffassung des Kreises Wesel, des LANUV und des Umweltministeriums NRW.
Landrat Ingo Brohl: „Durch das Urteil haben wir nun Rechtsklarheit. Bei allen berechtigten persönlichen Sichtweisen und der vorhandenen Emotionalität, mit der die Diskussion um die Wölfin geführt wird, trägt der Richterspruch hoffentlich zu einer gewissen Versachlichung bei.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils können Rechtsmittel eingelegt werden.
Foto: Wolf – Bild von Rain Carnation auf Pixabay
(Quelle:Pressemitteilung Kreis Wesel)